Aufwandsentschädigung
Für jedes vermittelte Tier muss eine Aufwandsentschädigung geleistet werden. Diese wird Schutzgebühr genannt.
Die Schutzgebühr steht für den Schutz und das Wohl des Tieres.
Ein Tier ist ein Familienmitglied und seine Anschaffung sollte nicht spontan, sondern wohl überlegt erfolgen. Die Interessenten sollen sich bewusst machen, dass sie die lebenslange Verantwortung für das neue Familienmitglied übernehmen, ihm ausreichend Zeit, Geduld und Liebe schenken müssen, aber auch daran denken, dass Kosten entstehen.
Die Schutzgebühr hilft, die in den Tierheimen anfallenden Kosten zu decken.
Hierzu zählen z. B. :
- Tiermedizinische Versorgung
- Medikamente
- Impfungen
- Parasitenschutz
- Notwendige Operationen
- Kastrationen
- Microchip Implantierung
- EU-Heimtierausweis
- Futter
- Ausstattung mit Leinen, Geschirren, Halsbändern, Näpfen
Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Schutzgebühr ist ein Sicherheitsgeschirr.
In der Schutzgebühr sind auch die Transportkosten zu einem unser beiden Übergabeorte sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten enthalten.
Aufwandsentschädigung Hunde
Welpe/Junghund unkastriert | 400 € |
Kastriert | 450 € |
Krank oder gehandicapt | nach Absprache |
Alte Hunde | nach Absprache |
Aufwandsentschädigung Katzen
Kitten/ Unkastrierte | 150 € |
Kastriert | 200 € |
Krank oder gehandicapt | nach Absprache |
Alte Katzen | nach Absprache |